Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt. Die Regelung gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 und soll gezielt Investitionen in moderne Maschinen und Anlagen fördern.
Wirkung der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung erlaubt eine schnellere steuerliche Absetzung von Investitionen – bis zu 30 % pro Jahr, maximal das Dreifache der linearen AfA. Dadurch verschiebt sich die Steuerlast in spätere Jahre, was kurzfristig die Liquidität verbessert.
Wahlrecht und Kombinationen
Unternehmer können sich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung entscheiden. Die degressive Variante ist meist vorteilhaft – insbesondere bei hohen Gewinnen. Bei Verlusten oder sehr geringen Gewinnen kann sie jedoch weniger sinnvoll sein.
Die Regelung ist kombinierbar mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Die degressive Abschreibung ist keine Steuersenkung – sie verändert lediglich den Zeitpunkt der Steuerzahlung. Durch eine spätere Zahlung von Steuern können sich aber z.B. Zinsvorteile ergeben.