Digitalisierung der Finanzämter

Die niedersächsischen Finanzämter digitalisieren den Steuerprozess. Ab September 2025 können Körperschaftsteuerbescheide digital über ELSTER zugestellt werden. Dies umfasst auch die mit der Körperschaftsteuer separat ergehenden Bescheide zur Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos sowie zur Feststellung der verbleibenden Verlustvortrages. Bereits seit einigen Monaten ist auch die digitale Zustellung von Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheiden möglich.

Was müssen Unternehmen beachten?

  • Bis Ende 2025 ist für die digitale Zustellung noch eine aktive Einwilligung bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung erforderlich.
  • Ab 2026 wird die elektronische Bekanntgabe zum Regelfall, sofern die Steuererklärung ebenfalls elektronisch eingereicht wurde.
  • Wer weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, kann der digitalen Zustellung widersprechen.

Soweit einem Steuerberater Empfangsvollmacht eingeräumt wurde, werden die Steuerbescheide an dessen digitales Postfach zugestellt.

Eine vollumfängliche Digitalisierung der Zustellung von Steuerbescheiden ist damit aber nicht verbunden. Für weitere Steuerarten (z.B. Erbschaftsteuer) erfolgt die Zustellung weiterhin in Papierform. Die Zustellung der Gewerbesteuerbescheide erfolgt in Zuständigkeit der Kommunen, entsprechend hat die Digitalisierung der Finanzämter hier keine Auswirkung.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Digitalisierung und Modernisierung des Besteuerungsverfahrens dürften Bürger, Unternehmen und Verwaltung in ganz Deutschland als sinnvoll und begrüßenswert empfinden. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder erfolgt die Umsetzung aber je nach Bundesland unterschiedlich.

  • Schleswig-Holstein ermöglicht seit Ende Juli das freiwillige Hochladen von Belegen zur Einkommensteuererklärung, wie z.B. Spendenquittungen oder Handwerkerrechnungen. Diese wären nach gesetzlichen Regelung eigentlich erst auf ausdrückliche Aufforderung des Finanzamtes vorzulegen. Das freiwillige Hochladen soll aber in Fällen, in denen eine Prüfung im Finanzamt erforderlich ist, Zeit sparen. Ausweislich der Pressemitteilungen soll das freiwillige Hochladen von Belegen nicht zu Nachteilen für die Steuerpflichtigen (wie z.B. häufigere oder strengere Prüfungen) führen.
  • Brandenburg geht mit freiwillig eingereichten Belegen ganz anders um: Nicht angeforderte Papierbelege werden künftig ohne Prüfung zurückgesendet. Steuerpflichtige werden ausdrücklich aufgefordert auf das unaufgeforderte Einsenden von Belegen in digitaler oder Papierform zu verzichten. Immerhin: Freiwillig in digitaler Form eingereichte Belege werden -anders als Papierbelege- nicht zurückgesandt.
  • Hessen geht ganz andere Wege: Dort erstellen in einem Pilotprojekt Finanzämter die Steuererklärungen und senden ausgewählten Bürgern „Festsetzungsvorschläge“. Sofern die Empfänger nicht widersprechen, ergeht auf dieser Grundlage nach vier Wochen ein Einkommensteuerbescheid ohne weiteres Zutun des Bürgers. Das Verfahren kann v.a. dann sinnvoll sein, wenn in der Einkommensteuererklärung ausschließlich dem Finanzamt vorliegende Daten z.B. zu Rentenbezügen berücksichtigt werden. Spenden und Handwerkerrechnungen (s.o.) können aber weiterhin nur durch Abgabe einer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Auswirkungen der Digitalisierung bleiben damit – zumindest in Deutschland – stark vom Wohn- oder Unternehmenssitz abhängig.

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