Jedem „wirtschaftlich tätigen“ wird ab November 2024 automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifiktationsnummer zugeteilt. Diese soll einen wichtigen Grundstein der Digitalisierung darstellen. Die neue Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie soll die Kommunikation mit Behörden erleichtern und dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.
Etwas vergleichbares gibt es schon, nämlich die lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer, die bereits jeder Bürger erhalten hat. Für Unternehmen gab es eine derartig eindeutige Nummer bislang nicht, bereits für Steuerzwecke wurden eine Steuernummer und ggf. noch eine USt-Id. zugeteilt. Darüber hinaus verwenden unterschiedliche Behörden noch viele weitere Identifikationsnummern für Unternehmen.
Die jetzt eingeführte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll langfristig das führende Identifikationsmerkmal im Behördenverkehr werden. Stammdatenänderungen (z.B. neue Adresse) müssen dann nur noch einmal mitgeteilt werden („Once-Only-Prinzip“).
Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben DE und einer 9-stelligen Ziffernfolge. Der Aufbau entspricht damit demjenigen einer USt-Id. Bei Unternehmen, die bereits eine USt-ID haben wird daher diese automatisch auch als W-IdNr. verwendet. Anders als bei der USt-Id. wird aber an die W-IdNr. noch eine fortlaufende 5-stellige Nummer angefügt, welche für die erste wirtschaftliche Tätigkeit 00001 lautet. Werden weitere Tätigkeiten ausgeübt, werden entsprechend weitere fortlaufender Nummern erteilt. Eine W-IdNr. kann demnach wie folgt aussehen: DE123456789-00001.
Die W-IdNr. wird ab November 2024 stufenweise vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Unternehmen, die bereits eine USt-Id. haben werden nicht gesondert informiert. Statt dessen erfolgt eine „öffentliche Mitteilung“ im Bundessteuerblatt, welche darüber informiert, dass die USt-Id. nunmehr zugleich auch als W-IdNr. zu verwenden ist.
Unternehmen, die bislang noch keine USt-Id. haben, erhalten über ihr Elster-Benutzerkonto die W-IdNr. Falls gegenüber dem Finanzamt ein Empfangsbevollmächtigter (Steuerberater) benannt ist, wir die W-IdNr. diesem über Elster mitgeteilt. Alternativen zur Mitteilung über Elster sind nicht vorgesehen, d.h. Unternehmen, welche nicht durch einen Steuerberater vertreten werden, müssen ggf. eine Elster Benutzerkonto einrichten um die W-IdNr. zu erhalten.
Kurzfristig wird die W-IdNr. keine Rolle spielen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Vergabe bis Ende 2026 dauern wird. Unternehmen werden daher weiter die vom Finanzamt Steuernummer nutzen. Selbst die gesonderte Beantragung einer USt-Id. bleibt erforderlich, da die W-IdNr. trotz der identischen Vergabe nicht automatisch als USt-Id. gilt.
Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die W-IdNr. insbesondere in Steuererklärungen Verwendung findet. Sie würde dann die -je nach Bundesland unterschiedlich aufgebauten- Steuernummern ersetzen.