Mit über 150 abgewickelten Jahresabschlussprüfungen pro Jahr verfügen wir über die notwendige Erfahrung, um den Jahresabschluss Ihres Unternehmens nicht nur professionell, sondern auch effizient und kostengünstig zu prüfen.
Aufbauend auf den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen, erhalten Sie wertvolle Hinweise für mögliche Verbesserungen und Optimierungspotentiale im Rechnungswesen und den angrenzenden internen Prozessen.
Sie benötigen größere Unterstützung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und gleichzeitig eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung?
Dann beauftragen Sie uns, Ihren Jahresabschluss mit umfassenden Prüfungshandlungen zu erstellen. Profitieren Sie dabei von unserem Know-how und wertvollen Beratungshinweisen.
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen können viele unterschiedliche Anlässe und vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen eine Prüfung erforderlich machen.
Anlassbezogen unterstützen wir Sie beispielsweise mit der Durchführung von Kassenprüfungen, Ordnungsmäßigkeitsprüfungen sowie bei der Prüfung der ordnungsmäßigen Verwendung erhaltener Fördermittel.
Der Wert eines Unternehmens bemisst sich in der Regel an dessen Ertragskraft. Je nach Bewertungsanlass können aber auch Reproduktions- oder Substanzwerte den Wert des Unternehmens maßgeblich bestimmen.
Wir führen Unternehmensbewertungen vor allem zur Kaufpreisbestimmung, für steuerliche Zwecke sowie für Zwecke der Rechnungslegung nach den durch die Rechtsprechung anerkannten Verfahren durch.
Bei Unternehmenskäufen sind die gesetzlichen Vertreter der an der Transaktion beteiligten Unternehmen durch Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, bei dieser die „erforderliche Sorgfalt“ an den Tag zu legen. Dazu gehört eine eingehende Analyse der mit der Transaktion verbundenen rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Risiken.
Wir unterstützen Sie bei der Due-Diligence, um eine Grundlage für Ihre Transaktionsentscheidung und für die Kaufpreisfindung zu legen.
Unternehmenskäufe und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sind in der Regel sensible Prozesse, bei denen vielschichtige Anforderungen und Interessen ein umsichtiges Vorgehen erforderlich machen.
In den Verhandlungen von Unternehmenskäufen und -verkäufen stehen wir Ihnen zur Seite. Bei internen Umstrukturierungen wie Ausgründungen oder Verschmelzungen unterstützen wir Sie beim organisatorischen Ablauf und in der Kommunikation zwischen Unternehmensleitung, Aufsichtsgremium und Mitarbeitern.
Steigende rechtliche Anforderungen, der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften und der technische Fortschritt erhöhen den Anspruch an die Unternehmensorganisation und die internen Abläufe im Unternehmen.
Bei der Einrichtung und der Optimierung Ihrer internen Prozesse und Kontrollen machen wir Ihnen Vorschläge zur wirtschaftlich effizienten Ausgestaltung und der Erfüllung der aktuellen rechtlichen Vorgaben.
Gemeinsam gestalten wir den Erfolg Ihres Unternehmens steuerlich und betriebswirtschaftlich. Wir denken voraus und unterstützen Ihre Entscheidungsfindung nach unternehmerischen Grundsätzen. Dabei zeigen wir Alternativen auf, helfen Ihnen bei der Umgehung von Steuerfallen und lösen steuerliche Sonderprobleme.
Jahresabschlüsse erstellen wir nach den für Wirtschaftsprüfer geltenden Standards. Optional bieten wir die Vornahme von Plausibilitätsbeurteilungen oder umfassenden Prüfungshandlungen sowie eine ausführliche Berichtserstattung mit betriebswirtschaftlichen Analysen und Erläuterungen an. In jedem Fall nutzen wir die bei der Abschlusserstellung gewonnenen Erkenntnisse für konkrete Verbesserungsvorschläge.
Die Erstellung von Steuererklärungen stellt eine Pflicht für nahezu alle Unternehmen und Bürger dar. Die Kür besteht in der professionellen Erfüllung des gesetzlich Geforderten bei gleichzeitig aktiver Beratung. Diese stellen wir sicher gleich ob es um eine einfache oder komplexe Steuererklärung geht. Durch Führung der begleitenden Korrespondenz verschaffen wir Ihnen Ruhe vor dem Finanzamt.
Die Buchführung stellt eine wesentliche Grundlage der Unternehmenssteuerung dar. Neben der selbstverständlichen Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Fristen erstellen wir für unsere Mandanten auf Wunsch auch aussagekräftige individuelle betriebswirtschaftliche Berichte. Entsprechend Ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen planen wir gemeinsam mit Ihnen die Abläufe, gerne unter Einsatz digitaler Schnittstellen für den Austausch von Belegen und Daten.
Zunehmend nutzen auch größere Unternehmen die Vorteile einer Auslagerung der Gehaltsabrechnung. Wir stellen eine zuverlässige und vertrauliche Abwicklung dieses Kernprozesses sicher. Neben der eigentlichen Gehaltsabrechnung nehmen wir unseren Mandanten das Ausstellen von Bescheinigungen ab, beantragen für Sie die Erstattung von Lohnersatzleistungen oder führen benötigte Personalstatistiken. Selbstverständlich begleiten wir Sie bei den regelmäßigen Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsträger.
„Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen.“ Solche Erfahrungen ersparen wir unseren Mandanten durch aktive Mitwirkung an steuerlichen Außenprüfungen. Falls erforderlich setzen wir Ihre Rechte im Steuerverfahren auch durch Einspruch beim Finanzamt oder Klage vor dem Finanzgericht durch.
Die Gestaltung anspruchsvoller Verträge und Vereinbarungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Pflegedienste und Betreutes Wohnen ist ohne detaillierte Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung im Pflegerecht nicht möglich. Als Spezialisten auf diesem Gebiet entwerfen bzw. verhandeln wir für Sie u.a.:
• Leistungsbeschreibungen nach SGB XI für Pflegeheime und Tagespflegen
• Investitionskostenvereinbarungen nach SGB XII für Pflegeeinrichtungen
• Leistungs- und Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe
• Heimverträge nach WBVG für Pflegeheime, Hospize, Kurzzeit- und Tagespflegen
• Pflegeverträge für ambulante Einrichtungen
• Miet- und Betreuungsverträge für Betreutes Wohnen
• Kaufverträge, Betriebsübertragungsverträge, Miet- und Pachtverträge
Die Gestaltung anspruchsvoller Verträge und Vereinbarungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Pflegedienste und Betreutes Wohnen ist ohne detaillierte Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung im Pflegerecht nicht möglich. Als Spezialisten auf diesem Gebiet entwerfen wir für Sie u.a.:
• Leistungsbeschreibungen nach SGB XI für Pflegeheime und Tagespflegen
• Investitionskostenvereinbarungen nach SGB XII für Pflegeeinrichtungen
• Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Heimverträge für Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflegen
• Pflegeverträge für ambulante Einrichtungen
• Miet- und Betreuungsverträge für Betreutes Wohnen
• Kaufverträge, Betriebsübertragungsverträge, Miet- und Pachtverträge
Durch professionelle Vorbereitung und fachliche Unterstützung lassen sich Ergebnisse von Vergütungs- und Investitionskostenverhandlungen optimieren. Hierbei nutzen wir unsere umfangreiche überregionale Erfahrung aus der Führung von Entgeltverhandlungen mit Pflegekassen, Krankenkassen und örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträgern für eine kompetente Vertretung Ihrer berechtigten Interessen.
Auch bei den immer häufiger vorkommenden Rückzahlungsverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern nach Qualitätsbeanstandungen oder wegen Personalunterdeckung stehen wir an Ihrer Seite.
In strittigen Fällen vertreten wir Sie in Verfahren vor den nds. Schiedsstellen nach SGB XI und SGB XII.
In Verfahren über den Abschluss oder die Kündigung von Versorgungsverträgen sowie bei Einschränkungen oder Untersagungen des Heimbetriebs wahren wir Ihre Interessen gegenüber den Pflegekassen, den beteiligten Sozialhilfeträgern und/oder der Heimaufsicht.
Bei Qualitätsproblemen und den dadurch drohenden Folgen (Kündigung des Versorgungsvertrags) arbeiten wir eng mit externen Qualitätscoachs zusammen, um die vorhandenen Probleme durch die zielgerichtete Kombination von rechtlicher, taktischer und pflegefachlicher Beratung zu lösen.
Bei der Planung von Neueinrichtungen, der Entwicklung neuer Betreuungsformen oder der Umstrukturierung von Einrichtungen mit besonderen Konzepten (z.B. Hausgemeinschaften, Einrichtungen der Überleitungs- oder Tagespflege, gerontopsychiatrische Bereiche, Stationen für Schädel-Hirn-Verletzte, Hospize oder Fachpflegeeinrichtungen für behinderte Menschen) unterstützen wir Sie bei der zügigen und zielgerichteten Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Wir begleiten M&A Prozesse wie Käufe und Verkäufe von Einrichtungen unter vertraglichen sowie heim- und pflegerechtlichen Aspekten. Die inhaltlich richtige Gestaltung von Betriebsübertragungsverträgen und Immobilienkaufverträgen – auch unter dem Aspekt einer anschließenden Investitionskostenvereinbarung – und die zeitliche Abstimmung mit dem Heimanzeigeprozess ist dabei wesentlich für einen zügigen und problemfreien Einrichtungsübergang.
Bei Umstrukturierungen durch Um- und Ausgründungen entwerfen wir die entsprechenden Satzungen oder Gesellschaftsverträge unter Beachtung der Grundsätze des Corporate Governance Kodex, der Compliance und der übrigen gesetzlichen Anforderungen. Hierbei speilen selbstverständlich auch steuerliche Überlegungen eine wesentliche Rolle.
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, AG oder GmbH oder vielleicht eine Limited & Co. KG?
Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sind viele Aspekte zu beachten. Neben unterschiedlichen Steuerbelastungen spielen regelmäßig Haftungsfragen und andere gesellschaftsrechtliche Fragestellungen eine wesentliche Rolle.
Wir erläutern Ihnen umfassend die jeweiligen Vor- und Nachteile und geben Ihnen damit eine solide Basis für Ihre Rechtsformwahl.
Aufgrund der hohen Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts und anderer Rechtsgebiete kann es durchaus sein, dass die Rechtsform Ihres Unternehmens irgendwann nicht mehr optimal ist.
Mit unserer langjährigen Erfahrung erläutern wir Ihnen umfassend die jeweiligen Vor- und Nachteile einzelner Rechtsformen und begleiten Sie zum Beispiel beim Formwechsel Ihres Vereins in eine gemeinnützige GmbH, Ihrer GmbH in eine GmbH & Co. KG oder Ihrer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft.
Bei der Frage der steuerlichen Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen Ihrer Gesellschaft und Ihnen als Gesellschafter spielt die zivilrechtliche Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen eine wesentliche Rolle. Besonders ärgerlich ist es, wenn steuerlich sinnvolle und mögliche Gestaltungen nur wegen rechtlicher Formfehler nicht anerkannt werden und zu unnötigen Mehrbelastungen führen.
Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den auch auf Fragen der Gemeinnützigkeit spezialisierte Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in unserer Kanzlei zeigen wir nicht nur steueroptimale Gestaltungen auf, sondern setzen diese zusammen mit Ihnen auch in entsprechenden Verträgen um.
Die Übertragung ganzer Unternehmen kann als sogenannter asset-deal (Übertragung des im Unternehmen gebundenen Vermögens) oder als share-deal (Übertragung von Gesellschaftsrechten) erfolgen. Bei der vertraglichen Ausgestaltung gilt es, Ihre individuellen Vorstellungen und die Ihres Vertragspartners zusammenzuführen und eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten vertraglich zu fixieren.
Nicht nur in diesem Zusammenhang gilt: Gut gemachte Verträge erhalten die Freundschaft. Schlecht gemachte Verträge führen vor Gericht.
Rechtliche, organisatorische und steuerliche Einflussfaktoren machen es regelmäßig erforderlich, mehrere Unternehmen zu einem zusammenzuführen oder Teile eines Unternehmens rechtlich zu verselbständigen. Neben den Möglichkeiten der Gesamtrechtsnachfolge nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes besteht auch die Möglichkeit von Einbringungen oder Ausgründungen im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge.
Wir zeigen Ihnen die in Frage kommenden rechtlichen Wege in die von Ihnen gewünschte Unternehmensstruktur auf und begleiten Sie bei der steueroptimalen Ausgestaltung.
Die rechtzeitige Nachfolgeplanung stellt für viele Unternehmer eine große Herausforderung dar. Neben den steuerlichen Fallstricken birgt der gesamte Nachfolgeprozess in der Regel hohe Risiken für den ausscheidenden wie für den nachfolgenden Unternehmer.
Eine frühzeitige Planung der Nachfolge und eine ausgewogene Gestaltung der notwendigen Verträge unterstützen das gegenseitige Vertrauen und schaffen die Sicherheit, die erforderlich ist, um Ihr Unternehmen erfolgreich unter neuer Leitung in die Zukunft zu führen.
Während des gesamten Nachfolgeprozesses stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite, um Ihnen beim Abschied von Ihrem Unternehmen bzw. beim Hineinwachsen in Ihre neue Rolle, Ihre Sorgen in Bezug auf steuerliche und juristische Hürden zu nehmen.