Die Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege hat sich am 28. Januar 2020 auf höhere Mindestlöhne in der Pflege verständigt. Der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte soll zum 1. Juli 2020 von bisher 11,35 € in den alten Bundesländern auf 11,60 € steigen, in den neuen Bundesländern auf 11,20 €. Ab 1. September 2021 soll der Mindestlohn in allen Bundesländern einheitlich auf 12,00 € pro Stunde steigen. Eine weitere Steigerung auf 12,55 € ist ab 1. April 2022 vorgesehen.
Neu eingeführt werden sollen zum 1. April 2021 auch Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 12,50 € in den alten und 12,20 € in den neuen Bundesländern. Ab 1. September 2021 soll dieser Mindestlohn auf einheitlich 12,50 € pro Stunde steigen. Ab 1. April 2022 gilt dann ein Mindestlohn von einheitlich 13,20 € pro Stunde.
Weiter ist ab 1. Juli 2021 ein Mindestlohn für examinierte Pflegekräfte von 15,00 € pro Stunde vorgesehen, der zum 1. April 2022 auf 15,40 € steigen soll.
Außerdem hat die Kommission Empfehlungen zur Erhöhung des gesetzlichen Urlaubs für Beschäftigte in der Pflege (bei 5-Tage-Woche) von zusätzlichen 5 Tagen bezahlten Urlaubs in 2020 und 6 Tagen in 2021/2022 ausgesprochen.
Investitionskostenförderung Tagespflege
Das Niedersächsische Sozialministerium hat in der Zwischenzeit einen Entwurf für die Überarbeitung des NPflegeG zur Förderung der Investitionskosten in ambulanten, Tagespflege- und solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich zurzeit im Stadium der Verbandsanhörung und Beratung.
Zugleich wird im Sozialministerium eine Überarbeitung der PflegeEFördVO vorbereitet. Neu geregelt werden soll nach den vorliegenden Informationen vor allem auch § 11 PflegeEFördVO zur gesonderten Berechnung von Investitionskosten.
Aufhebung der Beitragspflicht in der nds. Pflegekammer
Im August 2019 wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass die Pflichtmitgliedschaft aller examinierten Pflegekräfte in Niedersachsen in der Pflegekammer rechtens ist.
Nach dem Versand fehlerhafter Beitragsbescheide und den wiederholten und massiven Protesten der Betroffenen hat das Land Niedersachsen die Beitragspflicht für die Pflegekammer Ende November 2019 abgeschafft.
Die bereits gezahlten Beiträge sollen den Pflegekräften erstattet werden. Die Landesregierung hat stattdessen 6 Mio. € für die weitere Arbeit der Kammer bereitgestellt.
Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes
Am 10. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ab 2020 werden Kinder, die ihren pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind und Eltern, die ihren pflegebedürftigen Kindern unterhaltsverpflichtet sind, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € pro Person zum Unterhalt herangezogen werden.
Mit dieser Regelung wird eine Gleichbehandlung der Unterhaltsverpflichteten bei Pflegebedürftigkeit der Berechtigten und bei deren Bezug von Eingliederungshilfeleistungen erreicht. Im Ergebnis führt dieser Gesetzentwurf zu einer weitgehenden Befreiung von Unterhaltspflichten, aber auch zu einer höheren Belastung der Sozialhilfeträger.
Warnung vor Fake-Emails der „Organisation Transparenzregister e.V“
Seit einigen Wochen kursieren auch im Bereich von Pflege- und Behinderteneinrichtungen Emails der sog. „Organisation Transparenzregister e.V.“, mit denen unter Verweis auf das Vorliegen einer gebührenpflichtigen Ordnungswidrigkeit zur sofortigen Registrierung auf der Seite transparenzregisterdeutschland.de aufgefordert wird.
Vor dem Eingehen auf diese Aufforderung wird dringend gewarnt, da hierfür hohe Kosten entstehen! Es wird dazu geraten, diese Emails sofort zu löschen.
Die korrekte Registrierung zum Transparenzregister kann ausschließlich auf der beim Bundesanzeiger-Verlag geführten Seite „transparenzregister.de“ erfolgen. Hier haben juristische Personen wie GmbH, Ltc., AG, OHG, KG, GmbH & Co KG sowie Stiftungen nach § 20 Abs. Geldwäschegesetz ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Weitere Informationen und eine Ausfüllhilfe finden Sie unter www.tranparenzregister.de. Die Registrierung ist kostenlos, die jährliche Gebühr für die Registerführung beträgt 2,50 €.
Neue Regelbedarfsätze und neues Werkstattentgelt
Ab 1. Januar 2020 gelten neue Regelbedarfsätze von 432 € monatlich in Regelbedarfsstufe 1 und 389 € in Regelbedarfsstufe (z.B. für Menschen in besonderen Wohnformen), das monatliche Taschengeld steigt auf 116,64 € (27 % der RBS 2). Das neue Werkstattentgelt beträgt pro Monat 89 €, der Mehrbedarf für gemeinsames Mittagessen in WfbM 3,40 € pro Tag.