Die anhaltenden bzw. erst neu beginnenden Gespräche über die Bildung einer Bundesregierung lassen vermuten, dass das bestehende rechtliche Umfeld in der nahen Zukunft nicht wesentlich verändert wird. Dennoch ergeben sich zum Jahreswechsel 2017/2018 Neuerungen, einerseits aus bereits
beschlossenen Gesetzesvorhaben und andererseits aufgrund der Rechtsprechung. Und nicht zuletzt ist zu beachten, dass jenseits von Berlin auch auf europäischer Ebene Regelungen erlassen werden, die Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland unmittelbar betreffen können.
Praktische Auswirkungen für viele Betriebe dürfte das Betriebsrentenstärkungsgesetz haben, mit dem ab 2018 die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge weiter gestärkt werden sollen. So werden mit dem Gesetz u.a. die Freibeträge für eine steuerfreie Einzahlung in eine betriebliche Altersversorgung erhöht. Leider wurden jedoch die Freibeträge für die Sozialversicherungsfreiheit beibehalten, so dass künftig steuerfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung nicht unbedingt auch in vollem Umfang von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.
Unternehmen in ganz Europa müssen sich in 2018 mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen. Diese tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und beinhaltet umfangreiche Neu-Regelungen zum betrieblichen Datenschutz. Dabei wurden die Dokumentationspflichten für Unternehmen ausgeweitet. Zur Durchsetzung der Verordnung wurden die Sanktionsmöglichkeiten z.B. durch Bußgelder ebenfalls erheblich erweitert. Die Umsetzung der Verordnung sollte daher auch von kleinen und mittleren Unternehmen geprüft werden.
Bereits in Ausgabe 2/17 der „einblicke“ haben wir ausführlich über die Investmentsteuerreform berichtet, welche zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Mit der Reform wird die Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds vollständig neu geregelt. Aufgrund dessen sollte gerade bei einer langfristigen Anlagestrategie ggf. die Zusammensetzung von Wertpapierdepots überprüft werden.
Auch ohne handlungsfähige Regierung gibt es auch im neuen Jahr viel zu tun. Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest 2017!