In der Ausgabe 2/2017 der „einblicke“ hatten wir vor dem Hintergrund der seinerzeit laufenden Sondierungsgespräche zwischen den Unionsparteien, den Grünen und der FDP über „Steuern auf Jamaika“ berichtet. Bekanntlich kam es anders. Seit März bilden die Parteien CDU, CSU und SPD wieder eine Bundesregierung.
Welche steuerpolitischen Pläne die neue Regierung für die kommende Legislaturperiode hat, kann dem Koalitionsvertrag entnommen werden.
Unternehmensbesteuerung
Die Förderung der Elektromobilität stellt unverändert einen Schwerpunkt der Politik dar. Dazu soll Unternehmen die Möglichkeit einer Sonderabschreibung in Höhe von 50 % im Jahr der Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen eingeräumt werden. Für Arbeitnehmer ist zudem eine Begünstigung der Dienstwagenbesteuerung vorgesehen. So soll anstelle von 1 % des Listenpreises bei Elektro- und Hybridfahrzeugen lediglich 0,5 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu berücksichtigen sein.
Zur Förderung der Forschung und Entwicklung sollen Instrumente zur steuerlichen Förderungen der Personal- und Auftragskosten in kleinen und mittelgroßen Unternehmen entwickelt werden. Darüber hinaus plant die Regierung die Einführung zusätzlicher steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital.
Der Umsatzsteuerbetrug beim Warenhandel im Internet soll durch gesetzliche Regelungen erschwert werden. Dabei soll ggf. eine Inanspruchnahme der Betreiber von elektronischen Marktplätzen erfolgen, falls diese den Handel unredlicher Unternehmer über Ihre Marktplätze nicht unterbinden.
Mit Blick auf international agierender Konzerne, die in Deutschland und Europa nur geringe Steuern zahlen, will die Bundesregierung die Einführung von gemeinsamen, konsolidierten Bemessungsgrundlagen und die Vorgabe von Mindestsätzen bei den Unternehmenssteuern in der EU unterstützen.
Besteuerung von Privatpersonen
Grundsätzlich soll keine Erhöhung der Steuerbelastung für Privatpersonen erfolgen. Zudem soll die „kalte Progression“ auf Grundlage alle zwei Jahre vorzulegender Berichte bereinigt werden. Die vielfach geforderte vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages unterbleibt hingegen. Allerdings soll ab 2021 durch schrittweise Einführung einer Freigrenze die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen erreicht werden.
Der private Wohnungsneubau soll durch Einführung einer bis 2021 befristen Sonderabschreibung von 5 % jährlich angekurbelt werden. Nicht zuletzt zur Erreichung umweltpolitischer Ziele ist darüber hinaus auch eine Förderung der energetischen Gebäudesanierung geplant.
Zur Unterstützung junger Familien plant die Koalition die Einführung eines Baukindergeldes. Darüber hinaus soll das Kindergeld zum 1. September 2019 um 10 Euro und zum 1. Januar 2021 um 15 Euro angehoben werden.
Eine vollständige Abschaffung der Abgeltungssteuer wird es wohl nicht geben. Allerdings ist für Zinserträge die Rückkehr zur tariflichen Steuer vorgesehen. Für die Besteuerung von Kapitalerträgen kann auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer relevant sein, für deren Einführung die Regierung sich auf EU-Ebene einsetzen will.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in den kommenden Jahren keine wesentlichen Veränderungen des deutschen Steuerrechts zu erwarten sind. Die im Wahlkampf und in den Koalitionsgesprächen geforderten Schritte zur Bekämpfung von Steuerdumping, Steuerbetrug- und Vermeidung sowie Geldwäsche stellen internationale Steuerpolitik dar.
Dabei erscheint die Umsetzung einiger Vorhaben, z.B. die Einführung von Mindeststeuersätzen, vor dem Hintergrund des durch die Steuerreform in den USA wieder angefachten Wettbewerbs zwischen den Staaten eher unwahrscheinlich.