Bundesfinanzminister Herr Olaf Scholz von der SPD plant die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Das Steueraufkommen beträgt ca. 18,9 MrdEURO, davon sollen ca. 11 MrdEURO an die Bürger zurückfließen. Der Solidaritätszuschlag war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden und ist eine Finanzierungsquelle für den Aufbau Ost. Erhoben und gezahlt wird der Soli in allen Bundesländern - sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstständigen. Seine Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der Satz liegt derzeit bei 5,5 Prozent.
Ursprünglich sollte der Soli nur für ein Jahr erhoben und dann jährlich überprüft werden. Herr Kohl hat die Abschaffung spätestens im Jahr 1999 propagiert. Die SPD will die sogenannten Reichen nicht entlasten, weil die Einnahmen gebraucht werden und auch eine spürbare Entlastung durch die Abschaffung des Soli nicht erwünscht ist. Für die Reichen gibt es aber bereits die sogenannte Reichensteuer von weiteren 3%-Punkten, nämlich von 42 auf 45 % in der Progression. Diese Argumente vernachlässigt die Politik vollends. Die Steuereinnahmen sind in den letzten 10 Jahren aufgrund der guten Konjunktur und der Vollbeschäftigung um nahezu 50 % gestiegen. Kostendisziplin hat der Staat offensichtlich zum Teil verloren, siehe Flughafen Berlin, Stuttgarter Bahnhof, etc. Die schwarze Null steht zwar im Vordergrund, aber die Investitionen in die Zukunft wie Digitalisierung, Bahnverkehr (Umweltschutz), Bildung und Infrastruktur bleiben auf der Strecke.
Die ersten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den Soli sind in Vorbereitung. Der Bundesfinanzminister hält seinen Umverteilungsvorschlag trotz aller Kritik der „Experten“ für verfassungskonform. Nach Einschätzung und Kritik des Steuerzahlerbundes werden viele Normalverdiener auch nach der nun beschlossenen Regelung beim Soli nicht entlastet. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen, die für die Altersversorgung sparen und damit Steuern auf Kapitaleinkünfte zahlen. Zwar streichen Sparer aktuell kaum noch Zinsen ein. Ältere, die ihren Sparvertrag schon vor Jahren abgeschlossen haben und so vielleicht für das Alter vorsorgen wollen, bekommen aber zum Teil noch bis zu sieben Prozent Zinsen – und überschreiten den Freibetrag von 801 Euro pro Jahr, warnt der Verband. Dasselbe gilt für Kleinaktionäre, die Dividenden erhalten.
Als weitere Maßnahme der Umverteilung soll von der SPD jetzt die Wiedereinführung der Vermögensteuer diskutiert werden, obwohl jeder weiß, dass die Erhebung bei dem Personalmangel teurer ist als es die Einnahmen für den Staat sind. Besser wäre eine zukunftsorientierte Steuerreform verbunden mit einem spürbaren Bürokratieabbau, in die auch soziale Aspekte einfließen könnten. Hierzu hat sich die Politik seit der Bierdeckeldiskussion nicht durchringen können.