Eine gute Nachricht für die Wirtschaft: Nach dem Bundestag hat im November auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) zugestimmt. Minister Altmeier erklärte dazu: „Wir machen Schluss mit der Zettelwirtschaft.“ Denn nach dem Gesetz können ab 2022 Krankmeldungen digital zwischen Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern ausgetauscht werden. Ferner können Hotelanmeldungen ab 2020 digital erfolgen, z.B. durch den elektronischen Personalausweis.
Schluss mit der Zettelwirtschaft? Am 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten. Diese beinhaltet auch die sogenannte Belegausgabepflicht. Wer eine elektronische Kasse verwendet muss dann jedem Kunden unmittelbar beim Kauf einen Beleg aushändigen. Niedersachsens Bäcker haben aufgrund dieser und ähnlicher Auflagen im November vor dem Landtag demonstriert. Nach Angaben des Bäckerinnungsverbandes muss ein Betrieb mit 10 Filialen über 4.000 Stunden im Jahr für steigende Anforderungen an Dokumentation, Statistik und Archivierung stemmen. Übrigens: in Frankreich wurden die Bons (Bäcker)-belege für Kleinbeträgeabgeschafft.
Wenn man das Finanzministerium fragen würde, warum solche zusätzlichen bürokratische Belastungen erfolgen, so wird es auf deren Notwendigkeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hinweisen. Leider scheint dies jedoch dazu zu führen, dass jeder kleinen Maßnahme zur Bürokratieentlastung gleich mehrere neue Belastungen entgegenstehen.
Veranschaulichen lässt sich dies an Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die 2020 in Kraft treten: Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges müssen Unternehmer die Ware in das EU-Ausland liefern, künftig deutlich mehr Belege aufbewahren. Holt der Kunde die Ware selbst ab, liegen dem Unternehmer diese Belege häufig gar nicht vor. Allen Ernstes sieht der Gesetzgeber dann vor, dass der Nachweis über die Warenlieferung durch eine notarielle Bestätigung erfolgen kann. Gleichzeitig tritt als Bürokratieentlastungsmaßnahme eine Regelung in Kraft, die es Existenzgründern in bestimmten Ausnahmefällen ermöglicht, Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich statt monatlich abzugeben.
Wer hier ein Missverhältnis zwischen Be- und Entlastung sieht, kann sich trösten. Minister Altmeier will den Bürokratieabbau weiter vorantreiben. Lt. Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums gilt: „Nach dem BEG III ist vor dem BEG IV.“