Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Ziel ist die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem „Sofortprogramm für Deutschland“, das am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss verabschiedet wurde. Der Entwurf enthält zahlreiche steuerliche Anpassungen zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen sowie zur Stärkung des Gemeinnützigkeitsrechts.
Wichtige Maßnahmen im Überblick
1. Mobilität und Pendlerpauschale
- Erhöhung der Entfernungspauschale: Ab dem 1. Kilometer steigt die Pauschale von 30 Cent auf 38 Cent pro Entfernungskilometer.
- Mobilitätsprämie: Die bisher befristete Regelung wird dauerhaft entfristet.
2. Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Dauerhafte Senkung auf 7 % für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen (Getränke ausgenommen) ab dem 1. Januar 2026.
3. Gemeinnützigkeit und Ehrenamt
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 €, der Ehrenamtspauschale auf 960 €.
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 €.
- Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke: E-Sport wird als neuer Zweck anerkannt.
- Photovoltaikanlagen gelten künftig als unschädliche Betätigung für gemeinnützige Organisationen.
- Erhöhung der Mittelverwendungsgrenze von 45.000 € auf 100.000 €.
4. Weitere steuerliche Anpassungen
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Aktualisierung der Verweise auf die neue De-minimis-Verordnung.
- Forschungszulage: Ebenfalls mit aktualisiertem EU-Verweis.
- Digitale Bekanntgabe von Bescheiden: Einführung eines neuen Verfahrens zur elektronischen Bereitstellung (§ 18g UStG-E).
- Zentrale Zollabwicklung: Neue Rechtsgrundlagen zur Umsetzung bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 21b UStG-E).
Zeitplan
Soweit nicht anders geregelt, soll das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.