Ohne rechtliche Begleitung ist eine anspruchsvolle und erfolgreiche Beratungstätigkeit in unserer komplexen Welt nicht möglich. Aus diesem Grund ist die Rechtsberatung wesentlicher Bestandteil unseres fachübergreifenden Dienstleistungskonzepts. Durch enge Zusammenarbeit der jeweiligen Spezialisten erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen aus einem Guss. Hierbei bedienen Sie nicht nur unsere eigenen Rechtsanwälte, sondern wir ergänzen uns Angebot durch die Zusammenarbeit mit weiter spezialisierten Anwaltskanzleien.

Unser Dienstleistungsangebot in der Rechtsberatung umfasst:

Vertragsrecht in der Sozialwirtschaft

  • Verträge für soziale Dienstleistungsunternehmen

    Die Gestaltung anspruchsvoller Verträge und Vereinbarungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Pflegedienste und Betreutes Wohnen ist ohne detaillierte Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung im Pflegerecht nicht möglich.  Als Spezialisten auf diesem Gebiet entwerfen wir für Sie u.a.:

    •    Leistungsbeschreibungen nach SGB XI für Pflegeheime und Tagespflegen
    •    Investitionskostenvereinbarungen nach SGB XII für Pflegeeinrichtungen
    •    Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
    •    Heimverträge für Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflegen
    •    Pflegeverträge für ambulante Einrichtungen
    •    Miet- und Betreuungsverträge für Betreutes Wohnen
    •    Kaufverträge, Betriebsübertragungsverträge, Miet- und Pachtverträge

  • Vergütungsrecht, Entgeltverhandlungen und Schiedsstellenverfahren

    Durch professionelle Vorbereitung und fachliche Unterstützung lassen sich Ergebnisse von Vergütungs- und Investitionskostenverhandlungen optimieren. Hierbei nutzen wir unsere umfangreiche überregionale Erfahrung aus der Führung von Entgeltverhandlungen mit Pflegekassen, Krankenkassen und örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträgern für eine kompetente Vertretung Ihrer berechtigten Interessen.

    Auch bei den immer häufiger vorkommenden Rückzahlungsverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern nach Qualitätsbeanstandungen oder wegen Personalunterdeckung stehen wir an Ihrer Seite.

    In strittigen Fällen vertreten wir Sie in Verfahren vor den Schiedsstellen nach SGB XI und SGB XII.

  • Abschluss oder Entzug von Versorgungsverträgen

    In Verfahren über den Abschluss oder die Kündigung von Versorgungsverträgen sowie bei Einschränkungen oder Untersagungen des Heimbetriebs wahren wir Ihre Interessen gegenüber den Pflegekassen, den beteiligten Sozialhilfeträgern und/oder der Heimaufsicht.

    Bei Qualitätsproblemen und den dadurch drohenden Folgen (Kündigung des Versorgungs-vertrags) arbeiten wir eng mit externen Qualitätscoachs zusammen, um die vorhandenen Probleme durch die zielgerichtete Kombination von rechtlicher, taktischer und pflegefachlicher Beratung zu lösen.

     

  • Konzipierung von Neueinrichtungen, Eigentumswechsel und Umstrukturierung bestehender Einrichtungen

    Bei der Planung von Neueinrichtungen, der Entwicklung neuer Betreuungsformen oder der Umstrukturierung von Einrichtungen mit besonderen Konzepten (z.B. Hausgemeinschaften, Einrichtungen der Überleitungs- oder Tagespflege, gerontopsychiatrische Bereiche, Stationen für Schädel-Hirn-Verletzte oder Fachpflegeeinrichtungen für behinderte Menschen) unterstützen wir Sie bei der zügigen und zielgerichteten Umsetzung Ihrer Vorhaben.

    Wir begleiten M&A Prozesse wie Käufe und Verkäufe von Einrichtungen unter vertraglichen sowie heim- und pflegerechtlichen Aspekten. Die inhaltlich richtige Gestaltung von Betriebsübertragungsverträgen und Immobilienkaufverträgen – auch unter dem Aspekt einer anschließenden Investitionskostenvereinbarung – und die zeitliche Abstimmung mit dem Heimanzeigeprozess ist dabei wesentlich für einen zügigen und problemfreien Einrichtungsübergang. 

    Bei Umstrukturierungen durch Um- und Ausgründungen entwerfen wir die entsprechenden Satzungen oder Gesellschaftsverträge unter Beachtung der Grundsätze des Corporate Governance Kodex, der Compliance und der übrigen gesetzlichen Anforderungen. Hierbei speilen selbstverständlich auch steuerliche Überlegungen eine wesentliche Rolle.

     

Gesellschaftsrecht

  • Gründungsberatung, Rechtsformwahl

    Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, AG oder GmbH oder vielleicht eine Limited & Co. KG?

    Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sind viele Aspekte zu beachten. Neben unterschiedlichen Steuerbelastungen spielen regelmäßig Haftungsfragen und andere gesellschaftsrechtliche Fragestellungen eine wesentliche Rolle.

    Wir erläutern Ihnen umfassend die jeweiligen Vor- und Nachteile und geben Ihnen damit eine solide Basis für Ihre Rechtsformwahl.

     

  • Begleitung beim Rechtsformwechsel

    Aufgrund der hohen Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts und anderer Rechtsgebiete kann es durchaus sein, dass die Rechtsform Ihres Unternehmens irgendwann nicht mehr optimal ist.

    Mit unserer langjährigen Erfahrung erläutern wir Ihnen umfassend die jeweiligen Vor- und Nachteile einzelner Rechtsformen und begleiten Sie zum Beispiel beim Formwechsel Ihres Vereins in eine gemeinnützige GmbH, Ihrer GmbH in eine GmbH & Co. KG oder Ihrer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft.

     

  • Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

    Bei der Frage der steuerlichen Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen Ihrer Gesellschaft und Ihnen als Gesellschafter spielt die zivilrechtliche Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen eine wesentliche Rolle. Besonders ärgerlich ist es, wenn steuerlich sinnvolle und mögliche Gestaltungen nur wegen rechtlicher Formfehler nicht anerkannt werden und zu unnötigen Mehrbelastungen führen.

    Durch eine enge Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten zeigen wir nicht nur steueroptimale Gestaltungen auf, sondern setzen diese zusammen mit Ihnen auch in entsprechenden Verträgen um.

     

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen

    Die Übertragung ganzer Unternehmen kann als sogenannter asset-deal (Übertragung des im Unternehmen gebundenen Vermögens) oder als share-deal (Übertragung von Gesellschaftsrechten) erfolgen. Bei der vertraglichen Ausgestaltung gilt es, Ihre individuellen Vorstellungen und die Ihres Vertragspartners zusammenzuführen und eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten vertraglich zu fixieren.

    Nicht nur in diesem Zusammenhang gilt: Gut gemachte Verträge erhalten die Freundschaft. Schlecht gemachte Verträge führen vor Gericht.

     

  • Umstrukturierung und Umwandlung

    Rechtliche, organisatorische und steuerliche Einflussfaktoren machen es regelmäßig erforderlich, mehrere Unternehmen zu einem zusammenzuführen oder Teile eines Unternehmens rechtlich zu verselbständigen. Neben den Möglichkeiten der Gesamtrechtsnachfolge nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes besteht auch die Möglichkeit von Einbringungen oder Ausgründungen im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge.

    Wir zeigen Ihnen die in Frage kommenden rechtlichen Wege in die von Ihnen gewünschte Unternehmensstruktur auf und begleiten Sie bei der steueroptimalen Ausgestaltung.

     

  • Unternehmensnachfolge

    Die rechtzeitige Nachfolgeplanung stellt für viele Unternehmer eine große Herausforderung dar. Neben den steuerlichen Fallstricken birgt der gesamte Nachfolgeprozess in der Regel hohe Risiken für den ausscheidenden wie für den nachfolgenden Unternehmer.

    Eine frühzeitige Planung der Nachfolge und eine ausgewogene Gestaltung der notwendigen Verträge unterstützen das gegenseitige Vertrauen und schaffen die Sicherheit, die erforderlich ist, um Ihr Unternehmen erfolgreich unter neuer Leitung in die Zukunft zu führen.

    Während des gesamten Nachfolgeprozesses stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite, um Ihnen beim Abschied von Ihrem Unternehmen bzw. beim Hineinwachsen in Ihre neue Rolle, Ihre Sorgen in Bezug auf steuerliche und juristische Hürden zu nehmen.