Die Nachtsitzung des Koalitionsausschusses am 3. Juni endete mit einer Überraschung: Als bedeutendste Maßnahme des 15-seitigen Beschlusspapieres mit dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ sollte ab 1. Juli 2020 eine bis zum Jahresende befristete Senkung der Mehrwertsteuer erfolgen – das entsprechende Gesetz ist inzwischen auf Bundesebene beschlossen worden. Der Finanz-Aufwand allein für diese Maßnahme wird mit 20 Mrd. Euro angegeben.
Die erste, wenn auch nur befristete Senkung der Mehrwertsteuer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stellt den vorläufigen Höhepunkt der seit März in atemberaubenden Tempo getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie dar. Das Beispiel der Gastronomie zeigt, dass dieses Tempo auch zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen dürfte: Bereits im April wurde die Senkung der Mehrwertsteuer für Restaurantleistungen befristet vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 auf 7 % beschlossen. Noch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde dann noch weiter auf 5 % reduziert, jedoch bereits im Januar 2021 erfolgt wieder eine Erhöhung auf 7 %. Nach Auslaufen des ursprünglichen Gesetzes wird dann ab Juli 2021 wieder eine Umsatzsteuer von 19 % auf das Speisen im Restaurant erhoben.
Jedoch nicht nur in den Restaurants, sondern auch bei vielen anderen Unternehmen wird die so noch nie dagewesene befristete Senkung der Umsatzsteuer viele Fragen auslösen. Es ist zu erwarten, dass spezielle Fragen insbesondere zu Übergangsregelungen noch im Rahmen von zukünftigen Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums behandelt werden.
Viele weitere vom Koalitionsausschuss angekündigte steuerliche Maßnahmen des Konjunkturpakets rücken angesichts der Mehrwertsteuersenkung in den Hintergrund. Dennoch finden sich auch in diesen Beschlüssen für viele Unternehmer interessante Vorhaben, z.B. die zeitweise Einführung von Sonderabschreibungen sowie deutlich ausgeweitete Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung. Die Formulierungen im Beschlusspapier der Koalition sind jedoch in vielen Punkten noch sehr kurz gefasst. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung verbleiben so gegenwärtig noch eine Reihe offener Fragen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass das Corona-Konjunkturpaket sowie die in den Wochen zuvor bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen die gewünschte Wirkung entfalten können.
Bleiben Sie gesund!