„Die GmbH zahlt nur 30 % Steuer!“ „Auf Dividenden sogar nur 1,5 %!“ Das kann für Unternehmer, die 42% + x Einkommensteuer zahlen (oder 25 % + x Abgeltungssteuer) nach dem lange gesuchten Steuersparmodell klingen. Neue Nahrung erhält die Sehnsucht nach einer Verringerung der Steuerlast auch durch das Anfang Juli in Kraft getretene „Optionsmodell zur Körperschaftbesteuerung“ für Personengesellschaften. Broschüren einiger Unternehmerverbände suggerieren bereits, dass durch einfache, formlose Stellung eines Antrages die Steuerlast dauerhaft reduziert werden kann.
Ist es so einfach? Natürlich nicht.
Richtig ist, dass die Gewinne einer GmbH -abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz- „lediglich“ einem Steuersatz zwischen 25% - 35% unterliegen. Die Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter löst jedoch weitere Steuer aus. Als Kapitalertragsteuer werden 26,375 % der Ausschüttung direkt an das Finanzamt abgeführt. Bei einem Gewinn von 100.000 Euro stellt sich die Rechnung dann -stark vereinfacht- wie folgt dar: Die GmbH zahlt 30 % (= 30.000 Euro) Steuern direkt. Auf den verbleibenden Betrag von 70.000 Euro entfällt bei Ausschüttung eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 18.462 Euro. Insgesamt wurden als 48.462 Euro Steuern bezahlt. Zum Vergleich: Ein unverheirateter Einzelunternehmer zahlt auf 100.000 Euro Gewinn 34.670 Euro Einkommenssteuer inklusive Solidaritätszuschlag.
Und wie ist es mit den Dividenden? Diese werden bei der GmbH tatsächlich zu 95 % von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Bei einer Unternehmenssteuer von 30 % entsteht so nur noch eine Steuer 1,5 % - vor Ausschüttung. Warum gibt es diese Steuerbefreiung? Weil die GmbH oder AG, welche die Dividende ausschüttet, den Gewinn bereits versteuert hat. Müsste die „Mutter“-GmbH noch einmal Steuern bezahlen träte wirtschaftlich eine Doppelbelastung ein – genau dies ist für die vermeintlich günstigen 1,5 % bereits der Fall. Noch größer ist die Doppelbelastung, wenn die GmbH weniger als 10 % der Anteile der „Tochter“-Gesellschaft hält: Dann gilt die „normale“ Steuer von 25 % - 35 % auf bereits von der ausschüttenden Gesellschaft versteuerte Gewinne.
Ist die GmbH also in Wirklichkeit steuerlich ungünstig?
Auch so einfach ist es nicht. Je nach Situation kann die GmbH zum Teil erhebliche Steuervorteile bieten. Daneben gibt es bei der Rechtsformwahl weitere Aspekte wie z.B. die Haftungsbeschränkung zu beachten. Am Ende muss die Entscheidung zur Rechtsform immer unter Berücksichtigung der individuellen Situation getroffen werden. Pauschale Aussagen werden dem selten gerecht.