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  • 2022/01

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April 2022, Unternehmen und Privatpersonen

Behörden sind zu träge - Bürger sollen schneller werden

Grundstückseigentümer werden in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt bekommen. Darin werden sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichtet sind eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 abzugeben.

Worum geht es? Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da deren Berechnungsgrundlagen aus 1964 (bzw. 1935 in den neuen Bundesländern) mittlerweile völlig überaltert sind. Aufgrund dessen darf die Grundsteuer nach den bisherigen Rechtsgrundlagen ab 2025 nicht mehr erhoben werden. Eine gesetzliche Reform des Bewertungsrechtes wurde dann im November 2019 verabschiedet. Diese sieht vor, dass 36 Millionen Grundstücke in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden, um dann ab 2025 die Grundsteuer neu festzulegen.

Frühestens ab Juli 2022 können Grundstückseigentümer entsprechende Steuererklärungen über das ELSTER Portal abgegeben. Dafür haben sie dann bis zum 31. Oktober 2022 Zeit.

Im Klartext: Grundstückseigentümer haben ab Juli vier Monate Zeit um Steuererklärungen abzugeben, die es so zuvor noch nicht gegeben hat. Erklärungspflichtig werden auch viele Rentner sein, die häufig schon seit Jahren keine Steuererklärungen mehr abgeben mussten. Zudem muss das für Steuer-Laien unverständliche ELSTER Portal genutzt werden. Als ob das nicht genug wäre, müssen sich Grundstückseigentümer und deren Steuerberater mit Grundstücken in mehreren Bundesländern noch mit unterschiedlichen Regelungen auseinandersetzen, da neben dem Bundesgesetz gegenwärtig noch sieben Bundesländer abweichende Regelungen erlassen haben.

Die Finanzbehörden aber nehmen sich dann zwei Jahre Zeit um ab November 2022 bis Ende 2024 die Grundsteuererklärungen zu bearbeiten, welche ihnen strukturiert über ELSTER und nach dem im jeweiligen Bundesland geltenden Gesetz zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Fall - der keinen Einzelfall darstellt - illustriert deutlich, dass Behörden die Auswirkungen der eigenen Trägheit zunehmend durch umfangreiche Anforderungen und enge Fristsetzung auf die Bürger abwälzen. Diese dürfen dann die Folgen des Mangels an Personal und Digitalisierung des Staates in den Sommerferien 2022 ausbaden.


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