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  • 2022/02

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Oktober 2022, Unternehmen und Privatpersonen

Der umtriebige Gesetzgeber

Schon seit Beginn der Corona-Pandemie werden neue Steuergesetze in bislang unbekannter Fülle und Geschwindigkeit erlassen. Diese Dynamik hat mit Beginn des Krieges in der Ukraine nochmals zugenommen.

In 2022 hat der Bundestag bereits das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ sowie das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet. Das nächste Gesetzgebungsverfahren wurde vom Bundeskabinett bereits für das „Jahressteuergesetz 2022“ eingeleitet. Der Koalitionsausschuss wiederum hat mit dem „Dritten Entlastungspaket“ bereits einen weiteren Schwung an Reformen beschlossen. Und neben diesen „großen“ Paketen werden noch regelmäßig Einzelvorhaben wie z.B. jüngst eine „Inflationsausgleichsprämie“ auf den Weg gebracht.

Während die Politik immer neue Maßnahmen (unter griffigen Bezeichnungen, z.B. dem „Doppel-Wumms“) angekündigt, arbeiten Bürger und Verwaltung die alten noch ab. So müssen viele Unternehmer z.B. noch Schlussabrechnungen zu erhaltenen Corona-Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld erstellen, was nur teilweise möglich ist, da z.B. das Wirtschaftsministerium noch immer nicht die technische Plattform zur Durchführung aller Schlussabrechnungen vollständig freigeschaltet hat. Parallel haben die Grundstückseigentümer noch einen Monat Zeit ihre Grundsteuererklärungen für 2025 abzugeben – was über 80 % der Betroffenen (Stand Ende September 2022) noch nicht getan haben.

Besondere Probleme verursachte jüngst die Energiepreispauschale von 300 €, welche aus Staatsmitteln an alle Erwerbstätigen ausgezahlt werden sollte. Da dem Staat hierfür weder rechtliche noch technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wurden die Arbeitgeber als Zahlstelle verpflichtet – unter voller Haftung für Fehler bei der Abrechnung. Da die Pauschale von 300 € zudem noch über die Einkommensteuer wieder abgeschöpft wird, dürfte die Wirkung der überbürokratischen Maßnahme im Verhältnis zu den steigenden Energiepreisen überschaubar sein.

Schnelles Handeln der Politik ist vor dem Hintergrund der aktuellen Weltlage sicherlich unabdingbar. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass die Wirkung gut gemeinter Maßnahmen nicht durch ungeklärte Rechtsfragen und neue Dokumentationspflichten, also zusätzliche Bürokratie, sogleich wieder verpufft. Es bleibt zu hoffen, dass dies bei der Erarbeitung bereits angedeuteter, weiterer Entlastungspakte berücksichtigt wird.


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